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   OVG Sachsen, 13.12.2011 - 3 D 107/11   

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https://dejure.org/2011,9385
OVG Sachsen, 13.12.2011 - 3 D 107/11 (https://dejure.org/2011,9385)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.12.2011 - 3 D 107/11 (https://dejure.org/2011,9385)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - 3 D 107/11 (https://dejure.org/2011,9385)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AsylVfG § 55 Abs. 3; StAG § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1
    Rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt seit acht Jahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 28.10

    Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt; Staatsangehörigkeitserwerb durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2011 - 3 D 107/11
    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht jüngst (Urt. v. 19. Oktober 2011 - 5 C 28.10 -, juris Rn. 12) für ein erfolgreiches Asylverfahren klargestellt, dass für die Frage des rechtmäßigen Aufenthalts i. S. v. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG die Dauer des Aufenthalts eines erfolgreichen Asylverfahrens gemäß § 55 Abs. 3 AsylVfG in Ansatz zu bringen ist.

    Selbst wiederholt erteilte Duldungen, die als zeitweise bzw. vorübergehende Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers (vgl. § 60a AufenthG) kein Recht zum Aufenthalt verleihen, hindern die Begründung und Beibehaltung eines gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet nicht (BVerwG, Urt. v. 19. Oktober 2011, a. a. O. Rn. 10 m. w. N.).

  • BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 8.06

    Aufenthalt, achtjähriger rechtmäßiger gewöhnlicher - eines Elternteils im Inland

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2011 - 3 D 107/11
    Das Verwaltungsgericht lehnte die Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren hinsichtlich der begehrten Einbürgerung der Klägerin nach § 10 StAG mit der Begründung ab, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 29. März 2007 - 5 C 8/06 - unter ausdrücklichem Hinweis auf die Inhaltsgleichheit von § 10 Abs. 1 StAG und § 4 Abs. 3 StAG dargelegt, dass bei einem erfolglos gebliebenen Asylverfahren die Zeiten der gesetzlichen Aufenthaltsgestattung zur Durchführung dieses Asylverfahrens für die Annahme der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts im Sinne der staatsangehörigkeitsrechtlichen Voraussetzungen nicht genügten.
  • BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe gegen die Erhebung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2011 - 3 D 107/11
    Der unbemittelten Partei darf im Vergleich zur bemittelten die Rechtsverfolgung hiernach nicht unverhältnismäßig erschwert werden; dies wäre namentlich dann der Fall, wenn das Gericht die Anforderungen an die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannen und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht wie dem Bemittelten zu ermöglichen, deutlich verfehlen würde (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30. April 2007, NVwZ-RR 2007, 569; st. Rspr.).
  • BVerfG, 30.08.2006 - 1 BvR 955/06
    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2011 - 3 D 107/11
    Seiner Zielrichtung nach soll daher insbesondere nicht die abschließende Prüfung der Begründetheit der Klage in das Verfahren zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe verlagert und damit die Hauptsache vorweggenommen werden (BVerfG, Beschl. v. 30. August 2006, NVwZ-RR 2007, 352).
  • OVG Sachsen, 05.09.2013 - 3 A 793/12

    Rechtsschutzbedürfnis für eine auf rückwirkende Feststellung der

    Selbst wiederholt erteilte Duldungen, die als zeitweise bzw. vorübergehende Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers kein Recht zum Aufenthalt verleihen, hindern die Begründung und Beibehaltung eines gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet nicht (BVerwG, Urt. v. 19. Oktober 2011 - 5 C 28.10 - , juris Rn. 10; SächsOVG, Beschluss v. 24. Februar 2010 - 3 D 125/08 -, juris Rn. 8, sowie v. 13. Dezember 2011 - 3 D 107/11 -, juris Rn. 6; Marx, in: Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht, Stand: Juli 2013, § 4 Rn. 243 ff. m. N. auf die Rspr. des BVerwG; ähnlich Makarov/v. Mangoldt, deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, Loseblattkommentar, Stand: 34 Lieferung Juli 2013, zu § 85 AuslG Rn. 31).
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